NIEMAND SCHAFFT GRÖSSERES UNRECHT ALS DER , DER ES IN DEN FORMEN DES RECHTS BEGEHT . Platon ( 427 – 347 v. Chr. )
Hinweis : ZENSUR der Namen meiner Tochter V. und ihrem kleinen Sohn M. durch den vom Amtsgericht Erding bestellten gesetzlichen Betreuer sowie dem Jugendamt Erding.
Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates. „Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nicht prophylaktisch von der Familie getrennt werden. Auch bei geistiger Behinderung der Eltern nicht“, so Professor Walter, der auch Autor des Buches „Sexualität und geistige Behinderung“ ist, in einer Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
„Erst bei essentieller Gefährdung des Kindes fordern seine Grundrechte staatliches Einschreiten. Gerade bei Eltern, die aufgrund ihrer geistigen oder psychischen Konstitution nicht in der Lage sind, ihren Elternpflichten nachzukommen, ist der Staat gehalten, vor einer Trennung von Eltern und Kind alle erreichbaren öffentlichen und privaten Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen, mit deren Hilfe der Familienstand aufrecht erhalten werden kann“, schreibt Professor Joachim Walter dazu in seinem Buch: „Rechtliche Aspekte des Sorgerechts der Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“.
Amtsrichter Grimm zerstörte das Glück von „VATER & MUTTER & KIND“
Gefährdet ist aber M. bei seiner leiblichen Familie keineswegs. Warum der Erdinger Amtsrichter GRIMM dessen Familie aus Vater, Mutter V. und … Großmutter seine Erziehung nicht zutraut, bleibt sein Geheimnis. Ebenso bleibt aber auch der Verdacht, dass hier ein Richter mit unzeitgemäßen Moralvorstellungen ein Exempel statuieren will. Dass er dabei das Glück gleich von mindestens vier Menschen zerstört, scheint ihn dabei nicht zu berühren. Dass zumindest legen seine persönlichen Äußerungen und amtlichen Entscheidungen nahe.
Kaum waren meine Tochter V. und ich seinerzeit im Amtszimmer zum Verhör bei Richter GRIMM, schlug er mit voller Wucht mit beiden Fäusten auf seinen Tisch und schrie mich an : „WAS FÜR EINE SCHWEINEREI !“ Daraufhin fragte ich nach dem Grund und bekam als Antwort von Richter GRIMM : “ HALTEN SIE IHR MAUL ! “ Dieser Ausspruch wiederholte er noch des öfteren während des mehr als drei Stunden dauernden Verhörs – bei dem meine damals im 4. Monat schwangere Tochter V. mit anwesend war und die ganze dramatische Situation miterleben musste – bis meine Tochter mir von einer Sekunde zur anderen von „Amts wegen“ heimtückisch entrissen wurde !
Die Anerkennung der Vaterschaft wird vom Amtsgericht Erding monatelang verschleppt
M.’ s Vater, ein verantwortungsvoller Ex-Flugkapitän i.R., hatte weit vor dem Geburtstermin beim zuständigen Rathaus eine Vaterschafts-Anerkennungsurkunde für sein damals noch ungeborenes Kind ausstellen lassen. Das Amtsgericht Erding reagierte völlig paradox: Es entfernte zwar V. wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs seitens JÖRG aus dem gemeinsamen Haushalt mit ihrer Mutter und dem Kindsvater. Aber die Vaterschaft des Kindsvaters erkannte es nicht an. „Der Vater wurde systematisch daran gehindert, seine Vaterrolle auszuüben. Auch die Übertragung des Sorgerechts, die er beantragte, wurde abgelehnt – mit der vermuteten Hilfsbegründung , es stehe ja nicht fest, ob er der Vater sei“, so der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Schneider / München, der Rechtsvertreter vom Vater des kleinen M.
Doch ein Vaterschaftstest im Auftrag des Richter Grimm ergab, dass Jörg zu 99,99999% der Vater des gemeinsamen Sohnes M. ist . . .
Hier wurde offenbar die Menschenwürde von Vater und Sohn verletzt !
Das Amtsgericht Erding verweigerte die Anerkennung der Vaterschaftsurkunde und ließ auch wochenlang sämtliche Anträge und Bittschreiben nach der Geburt von Max erst einmal ruhen. „Hier wurde offenbar die Menschenwürde von Vater und Sohn verletzt. Denn hätte das Gericht das Verfahren noch zwei oder drei Monate offen gehalten, dann hätte im Laufe des Verfahrens nach Abschluss des bei JÖRG angeordneten DNA-Testes anders entschieden werden können“, so Rechtsanwalt Schneider. „Das ist ein willkürlicher Eingriff in die Rechte des potentiellen Vaters. Er wurde ausgebremst. Für das Kindeswohl ist es nicht tragbar und Unsinn, dass der Vater sein Kind so wenig sieht.“
„Wenn das Amtsgericht die Vaterschafts-Urkunde sofort anerkannt hätte, wäre es mir möglich gewesen, meinen Sohn bei der Geburt zu sehen, bei der Geburt sogar dabei zu sein, mit den Ärzten zu sprechen und anschließend das Kind zu betreuen“, beklagt JÖRG.. Stattdessen muss er sich von den Beteiligten weitere Diskriminierungen gefallen lassen. Etwa durch den gerichtlich bestellten Betreuer V. , Herrn Andreas Meier. Die Bitte des Vaters nach einem Ultraschall-Bild des ungeborenen Kindes beschied er abschlägig: „Einem „Missbrauchstäter“ brauche er kein Foto von seinem Kind zu senden, habe ich von ihm zu hören bekommen“, so JÖRG. Eine Anklage wegen des Verdachtes sexuellen Missbrauchs gegen JÖRG am Amtsgericht Traunstein wurde inzwischen endgültig eingestellt. Trotzdem verweigert Andreas Meier ihm – komplett herzlos – jeglichen Kontakt zu seiner Verlobten V. – obwohl sich auch meine Tochter V. nach wie vor seit über 9 Jahren ein Wiedersehen mit Jörg mehr als wünscht !

M. soll kein Kaspar Hauser-Dasein in einer fremden Familie führen. Er gehört zu V. und mir, sagt sein Vater JÖRG. ZENSUR des Fotos durch das Jugendamt Erding !
„M. soll kein Kaspar Hauser-Dasein in einer fremden Familie führen. Er gehört zu uns, zu seinen liebenden Eltern. Ich möchte, dass M. sofort zu mir kommt und ebenso seine Mutter. V. Das wollte ich auch schon vor der Geburt. Deshalb habe ich gleich, nachdem ich von der Schwangerschaft erfahren habe, in meiner Heimatgemeinde Schwindegg die Vaterschaftsurkunde beantragt und erhalten“, so JÖRG, der Vater von M.. Doch er hatte nicht mit der eigenwilligen Moralvorstellung der Amtsrichter in Erding gerechnet.
Das Familiengericht / AG Erding hindert JÖRG systematisch daran, seine Vaterrolle auszuüben
„Die Anerkennung der Leibesfruchtpflegschaft vor der Geburt wurde von den Rechtspflegern des Amtsgericht Erding monatelang verschleppt beziehungsweise behindert. Schließlich entschied der ehemalige Familienrichter und Direktor des Amtsgerichts Erding, Peter Boie, dass JÖRG nicht (?!) der Vater sei. Dadurch wurde das Jugendamt Erding verantwortlich für das Kind“, so Rechtsanwalt Thomas Schneider, der damalige Rechtsvertreter von JÖRG. „Der Vater wurde systematisch daran gehindert, seine Vaterrolle auszuüben.
Auch die Übertragung des Sorgerechts, die er beantragte, wurde abgelehnt – mit der Hilfsbegründung, es stehe ja nicht fest, ob er der Vater sei. Man sei ja nicht dabei gewesen. Stattdessen wurde der Vater vom Amtsgericht Erding verwiesen auf ein förmliches Vaterschafts-Feststellungsverfahren mittels DNA-Test. Der ergab schließlich, – Überraschung -, dass JÖRG zu 99,999 Prozent der Vater von Max ist.
Der kleine M. ist Opfer richterlicher Willkür
„Es wurden kurz vor der Geburt Fakten geschaffen, die es jetzt schwierig machen, sie zu revidieren und zu verändern. Allerdings haben hier Behörden und Amtsrichter möglicherweise durch bewusste Verzögerung mehr als ein wenig nachgeholfen“, so Rechtsanwalt Thomas Schneider / München,“ schon Monate vor der Geburt hatte der Vater Anträge auf Anerkennung der Vaterschaft gestellt und um einen Erörterungstermin mit dem Richter sowie dem gerichtlich bestellten Betreuer Andreas Meier gebeten. Doch das wurde vom Amtsgericht in Erding abgeblockt und letztendlich komplett abgeschmettert. „Wir haben gebettelt um einen Termin beim Familien-Gericht und beim Jugendamt. Der Gerichtsdirektor Boie hat sogar mitten im Gespräch mit mir aufgelegt. Selbst Eilanträge wurden einfach nicht bearbeitet.“
Laut Gesetz „sollen“ Termine in Umgangsstreitigkeiten vor Gericht innerhalb von einem Monat stattfinden. „Bei uns hat das mehrere Monate gedauert“, so Rechtsanwalt Schneider. „Das entspricht nicht dem, was der Europäische Gerichtshof derzeit entscheidet.“ Man könnte es auch so sehen: JÖRG wurde ausgetrickst. Leidtragender dieser richterlichen Willkür ist vor allem der mittlerweile acht Jahre alte M., der seit seiner Geburt ein Dasein fernab der Liebe seiner leiblichen Familie führen muss.
Unmittelbar nach der Geburt wird M. seiner Mutter V. weggenommen
Dabei hat der kleine Junge ohnehin ein außergewöhnlich schweres Schicksal zu meistern. Er ist eine Frühgeburt, unmittelbar nach dem Kaiserschnitt wird er seiner leiblichen Mutter direkt vom Kreißsaal weggenommen. Die gerade für solche Umstände wichtige Muttermilch wird M. dadurch verwehrt, er wird mit der Flasche großgezogen. Der Säugling muss acht Tage künstlich beatmet werden, bleibt auch danach ohne einen einzigen Tropfen Muttermilch. Heute ist M. situationsbedingt in seiner Entwicklung immer noch zurück; er spricht noch nicht ganz „korrekt“ bzw. in seiner „eigenen“ Sprache, wie einst Kaspar Hauser. In seiner Pflegefamilie hatte er anfangs kein eigenes Kinderbett und auch kein eigenes Kinderzimmer. Im Alter von fünf Wochen wurde er von seiner Großmutter zufällig im Umhängesack seiner Pflegemutter gesehen – die mit ihm auf dem Fahrrad das Weite suchte…
Erst 6 (!) Tage nach der Geburt wurde ich als V. ´s Mutter von der Geburt ihres vier Wochen zu früh geborenen Enkelsohnes M. informiert – und weder die frisch entbundene Tochter noch den Enkelsohn durfte ich damals besuchen. Per Mail erhielt ich eine „Bestandsmitteilung“, vom jetzigen gesetzlichen Betreuer, Andreas Meier / Erding, dass V. von einem Sohn entbunden wurde. Der „frischgebackene“ Vater und Verlobte von V. ignorierte Herr Meier komplett – er erhielt bis heute direkt keinerlei Information über die Geburt seines Sohnes M. , obwohl er sich schon weit vor dem Geburtstermin beim zuständigen Rathaus eine Vaterschafts-Anerkennungsurkunde für sein damals noch ungeborenes Kind ausstellen lies !
Ein familiäres Tauffest verweigern die Ämter
An der Namensgebung waren weder sein Vater noch die Großmutter beteiligt., die M. unbedingt noch weitere – familienbezogene – Namen geben wolltem. Bis heute wird M. die christliche Taufe, die sein Vater wünscht, von amtswegen verweigert. „Taufe und Tauffest sind Feste im Familienrahmen, das gehört doch zu den Rechten eines jeden Menschen“, so JÖRG. M. gerichtlich bestellter Vormund, Frau D. K. vom Jugendamt im katholisch geprägten Erding, ist der Meinung, das wäre im Moment nicht wichtig für M. . Er könne später selber immer noch entscheiden, welcher Religion er angehören möchte. Jugendamtsmitarbeiterin K. sowie die vom Amtsgericht Erding für M. bestellte Verfahrensbeiständin, Frau RA Dr. Anja Lotter / München, halten auch einen häufigeren Kontakt zwischen Vater und Sohn für nicht erforderlich : „… mit 14 Jahren kann der Sohn M. dann frei entscheiden, ob er zu seinem Vater möchte !“ . . .
Urteilen die Richter nach der Schweinehund-Theorie?
„Das Gericht hätte dem Vater das Sorgerecht durchaus geben können, allerdings ohne vorerst das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das würde den rechtlich richtigen Bezug zwischen Vater und Kind herstellen und wäre das rechtlich mögliche, mildere Mittel gewesen“, so Rechtsanwalt Markus Schwarz von der Münchner Kanzlei Bossi-Ziegert . „Bei dem Kindsvater greift leider die häufig zu beobachtende ‚Schweinehund-Theorie’: Wenn man einen vermeintlichen Makel erst einmal auf der Stirn hat, kommt man nicht mehr durch. Das entwickelt bei Gerichten und Behörden eine Eigendynamik“, so die Erfahrung von Rechtsanwalt Schwarz.
Ich wünsche euch viel Kraft und Mut!
Als ich als Kind in München-Sendling groß geworden bin, war in der
Nachbarschaft auch ein geistig behindertes Mädchen, die bei den
Großeltern aufwuchs(ihre Eltern schämten sich-traurig aber wahr)
Dieses Mädchen verliebte sich und bekam einen kleinen Jungen
Zusammen mit dem Vater und den Großeltern zogen sie das
Kind liebevoll auf. Keiner, auch nicht ein Richter hat das Recht
ein Kind wegzunehnen das beide lieben. Warum soll die junge
Frau kein sinnvolles Leben leben! Wer hat das Recht über ein
anderes Leben zu Entscheiden, sie in ein Heim zu geben, wenn
sie ein schönes Zuhause hat, ihr das liebste auf der Welt zu
nehmen, ihr Kind . Statt das die Menschen der kleinen Familie
helfen, wird über sie bestimmt (Akten,Akten,Akten)
DIE MENSCHENWÜRDE IST UNANTASTBAR!
TU KEINEM AN,WAS MAN NICHT WILL, DASS
MAN DIR TUT, ERST RECHT NICHT EINEM KIND!
Naja, ich kann den Richter schon irgendwie verstehen.
Erst schläft Jörg mit der Mutter, dann mit der Tochter – oder etwa doch mit beiden gleichzeitig? Wer kann garantieren, dass es nicht so ist? Schon merkwürdig das Ganze!
Hallo, Susanne Arnhem !
So einen Kommentar bzw. „Gedankengänge“ habe ich schon lange erwartet . . . und gerne antworte ich auf Ihre Zeilen :
1) . . . dass ich nämlich den Richter nicht verstehen kann, der fern ab von allen Menschen- & Grundrechten handelt !
2) . . . dass sich seit über 3 Jahren der Verlobte meiner Tochter V. eindeutig für die Mutter seines kleinen Sohnes entschieden hat und ER ihr auch seither absolut treu verbunden ist – das heisst : es gab und gibt für JÖRG keine andere Frau neben meiner Tochter ! Deshalb beeindruckt mich diese aussergewöhnliche LIEBE zwischen diesen BEIDEN ganz besonders . . . und deshalb setze ich auch ALLES in Bewegung für die FREIHEIT meiner Tochter & ihrem kleinen Sohn !
Werte Frau Susanne Arnhem, entweder sind sie eine alte Frau oder auch eine Erzkatholikin, die es ja in Bayern genug gibt!!!!! Es gibt Ihnen aber kein Recht so etwas herabwürdigendes zu schreiben. Sie können doch nicht über was urteilen u.es als „merkwürdig“ in Frage stellen. Waren Sie dabei? Haben Sie Kinder oder Enkelkinder, dann denken Sie mal daüber nach, so eine Geschichte kann jedem passieren. Erst überlegen, dann schreiben…….Hier werden Vorurteile aufgebaut und das Prinzip „…..im Zweifelsfalle für den Angeklagten“ mit den Füßen getreten.
Bereits am 25. April 1933 wurden die wurttembergischen Amtsversammlungen und Bezirksrate abgeschafft und ihre Kompetenzen an die Landrate ubertragen.