…. und auch für ihren SOHN M. (11 J.) , der seiner Mutter V. damals am 02.03. 2011 – gleich nach der Geburt – noch im Kreißsaal heimtückisch durch das Jugendamt / Erding & Familiengericht / Erding willkürlich entrissen wurde und zu einer Inkognito-Pflegefamilie mitten in Oberbayern gebracht wurde, bei der mein Enkelsohn M. (11 J.) bis heute lebt!
Der „EUROPÄISCHE GERICHTSHOF für MENSCHENRECHTE / EGMR“ erkannte mit seinem Urteil / Veröffentlichung am 28.05.2020 in unserem Fall „schwarz auf weiss“ eine MENSCHENRECHTSVERLETZUNG durch die „Bundesrepublik Deutschland“ an !
DER JUSTIZ-SKANDAL IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES :
EINE ( aussergewöhnliche ) LIEBE , DIE NICHT SEIN DARF ! ? !
WER JETZT NOCH GLAUBT , ES IST NUR GANZ EINFACH EINE DRAMATISCHE “ FAMILIENGESCHICHTE “ , DER IRRT SICH . . .
Der Name meiner Tochter V. und der Name ihres kleinen Sohnes M. dürfen nicht vollständig genannt werden – auch auf Fotos / Filmen dürfen die Gesichter nur unkenntlich erscheinen, weil die „Entscheidungsträger“ – der durch das AMTSGERICHT ERDING bestellte Berufsbetreuer ANDREAS MEIER / ERDING sowie das FAMILIENGERICHT & JUGENDAMT / ERDING – das so angeordnet haben !
ZDF / MONA LISA berichtete am 10.11. 2012 über „Eine aussergewöhnliche Liebe, die nicht sein darf . . .“
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF für MENSCHENRECHTE :
EGMR – Urteil / aktuelle EILMELDUNG vom 28..05.2020 :
WIR „kämpfen“ weiter, denn mit folgendem Urteil des „EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF für MENSCHENRECHTE / EGMR“ ist schwarz-auf-weiß festgestellt worden, dass die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND in einem seiner Menschenrechte den / die Antragsteller verletzt haben:
„Violation of Article 6 – as regards the absence of an oral hearing of the applicant“
Damit können WIR jetzt als Option die Wiederaufnahme des auf Lebenszeit (!) „absoluten Kontaktverbot“ – Verfahrens – zwischen meiner Tochter V. & dem Vater des gemeinsamen Sohnes M. – bei den deutschen Gerichten beantragen.
INFO : Beim „Europäischen Gerichtshof“ für Menschenrechte“ wurde von uns schon vor über 8 Jahren (!) im Februar 2014 eine Beschwerde gegen die „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ eingereicht !
Vom „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) / Strassburg “ wurde diese Beschwerde gegen die BRD / Bundesrepublik Deutschland – in unserem “ Fall “ eine Menschenrechts-Beschwerde im Zusammenhang von umfangreichen MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN im Betreuungsverfahren (seit 2010) einer Frau mit Handicap , angenommen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – sowie in Folge aktuell / zeitnah das WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN bei den deutschen Gerichten – wird für MENSCHEN MIT EINEM HANDICAP sicherlich SIGNALWIRKUNG haben.
INFO : Vorausgegangen war ergänzend meiner Tochter V. & mir seit dem Beschluss /LG Landshut vom 04.03.2019 auch erstmalig seit 9 Jahren möglich, in Deutschland eine Rechtsbeschwerde im Betreuungsverfahren nach §§ 70 ff. FamFG durch einen vom BGH zugelassenen Rechtsanwalt, vor dem Bundesgericht Karlsruhe einzulegen.
Am 10.07.2019 beantragte der BGH-Anwalt beim BGH den angefochteten Beschluss des LG Landshut vom 04.03.2019 aufzuheben, aufgrund der Begründung, „da die Verletzung des gesamten formellen und materiellen Rechts gerügt wird“, insbesondere von § 26 FAMFG sowie von §§ 1897,1899 BGB.“
Am 13.08.2019 erhielten wir vom BGH Karlsruhe aber die niederschmetternde Mitteilung, dass die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des LG Landshut vom 04.03.2019 zurückgewiesen wird – und somit auch meine Rechtsbeschwerde, denn :
DER BUNDESGERICHTSHOF (BGH) KARLSRUHE BEGRÜNDET SEINE ZURÜCKWEISUNG MIT :
– Die gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 1 FAMFG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet.
– Die angegriffene Entscheidung ist nicht zu beanstanden und hält den Angriffen der Rechtsbeschwerde stand.
– Der Senat hat die erhobenen Verfahrensrügen geprüft, diese aber nicht für durchgreifend erachtet (§ 74 Abs. 3 Satz 4 FAMFG i.V. m. § 564 ZPO).
– Von einer weiteren Begründung der Entscheidung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung beizutragen / § 74 Abs. 7 FAM FG).
GEGEN DIESE ENTSCHEIDUNG IST KEIN WEITERES RECHTSMITTEL STATTHAFT.
Hinweis: Im Betreuungsverfahren (2019) hat meine Tochter V. (35 J.) bei einer offiziellen Anhörung vor Zeugen ( = 3 Richter des LG Landshut, Verfahrenspfleger, Berufsbetreuer, Anwalt, Mitarbeiterin der Wohngruppe sowie mir als Mutter) eindeutig ihren WUNSCH & WILLEN geäussert, dass nur ich ihre Betreuung als Betreuerin weiterführen soll.
Und diese Äusserung tätigte meine Tochter sogar in dramatischster Atmosphäre:
Genau in Blickrichtung meiner Tochter „bewachten“ zwei voll bewaffnete (!) Polizeibeamte – direkt hinter den Richtern stehend – den kleinen Anhörungs-Saal...
Das heisst: eindeutiger WUNSCH & WILLE sowie Grundrechte & Menschenrechte meiner Tochter V. haben für den BGH Karlsruhe — verdachtsweise – anscheinend (noch) keinerlei Bedeutung . . .
Wie alles begann: Vor fast 12 ( ! ) Jahren ausgerechnet am „Weltkindertag“ (20. 09. 2010) wurde meine jetzt 35-jährige Tochter V. vom Amtsgericht Erding ihrer Deutschen Grundrechte & Menschenrechte beraubt und zu einem Menschen 2. Klasse degradiert – ohne Einhaltung der UN – BEHINDERTENRECHTSKONVENTIONEN !
Von einer Sekunde zur anderen wurde mir als Mutter meine damals im 4. Monat schwangere Tochter – sowie deren Betreuung – von „amtswegen“ entrissen, da man mir verdachtsweise (!) vorwarf, meine „Aufsichtspflicht“ verletzt zu haben und, dass ich diese Schwangerschaft nicht „verhütet“ hätte. Das heisst: der oberbayerische Amtsrichter Wolfgang Grimm aus Erding konnte sich persönlich nicht vorstellen, dass sich ein „Mann ohne ein Handicap“und eine „Frau mit einem Handicap“, ineinander verliebt haben – und ein Kind entstand.
Amtsrichter Grimm / AG Erding behauptete dagegen , auf meinen energischen Widerspruch hin, dass ich „uneinsichtig“ wäre, da es sich doch dabei (verdachtsweise) von Herrn Jörg Evers nur um einen sogenannten „Sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person“ handeln könnte … und ich laut Meinung des vom Amtsgericht Erding neu bestellten „Gesetzlichen Betreuer“ ANDREAS MEIER / Erding , „ALLES – verdachtsweise – nur als „Liebesgeschichte“ tarnen bzw. inzenieren würde! „
* Doch von Anfang an habe ich mich nur ganz einfach korrekt an das DEUTSCHE GRUNDGESETZ und die MENSCHENRECHTE sowie an die UN – BEHINDERTNRECHTSKONVENTION gehalten – und meiner heute 35-jährigen Tochter V. (geb. 11.06.1987) mit Handicap, die selben Rechte auf FREIHEIT in allen Facetten zugestanden – wie bei meinen weiteren zwei Kindern – ohne Handicap !
( . . . an diesen „kleinen“ Beispielen kann man vielleicht erahnen, wieviel Kraft & Energie diese Familien-Geschichte für mich von Anfang an bis heute gekostet haben mag !!! )
Seit dem 20. September 2010 – lebt meine Tochter V. gegen ihren Willen – und auch gegen meinen Willen – in einem Heim für „Menschen mit einer Behinderung“ in Algasing bei Dorfen, Oberbayern. Träger des Heims ist der weltweit tätige Katholische Orden der „Barmherzigen Brüder“, deren Leitmotiv lautet : „DAS HERZ BEFEHLE“ – OFFEN SEIN FÜR DIE NOT DER MENSCHEN . . . , doch für die Verzweiflung und Not einer Mutter, die für die Freiheit & Menschenrechte ihrer volljährigen Tochter mit einem Handicap,alles in Bewegung setzt, zeigten sie bisher keinerlei HERZ !
Aber auch andere katholische Enrichtungen wie die Erzdiözese München und Freising / Erzbischof Marx sowie seine Rechtsabteilung, der Sozialdienst Katholischer Frauen oder die Caritas, Donum Vitae / Freising sowie PROFAMILIA , etc. konnten oder wollten uns nicht unterstützen. Begründet wurde dies teilweise aus „hoch-politischen“ Gründen – teils aber auch aus direkter Angst, „Fördergelder“ gestrichen zu bekommen. Also habe ich beschlossen, auf andere Weise für die Freiheit von V. – und auch die ihres kleinen Sohnes M. – der von „amtswegen“ – ohne Begründung (!) – seit Geburt vom Kreißsaal geraubt, bei einer anonymen Pflegefamilie lebt – ALLES (friedlich) in Bewegung zu setzen !
* Deutliche Veränderungen einer fröhlichen & glücklichen jungen Frau . . .
Denn bei den seltenen Besuchs-Gelegenheiten innerhalb der letzten über 11 Jahre – noch gekürzt durch jeweils 2 x 2 Jahre willkürlicher „absoluter Kontakt- & Besuchssperre“ durch den von amtswegen bestellten Berufsbetreuer ANDREAS MEIER / Erding, fleht V. mich jedesmal an: „Mami, bitte nimm‘ mich mit nach Hause. Ich will hier weg. Ich will hier nicht leben“ Besonders schockierend für mich ist es zu sehen, wie aus meiner einst fröhlichen & glücklichen Tochter in Algasing bei den herzlosen „Barmherzigen Brüdern“ im wahrsten Sinne des Wortes – auch optisch – „ein Häuflein Elend“ geworden ist. Und, wenn meine Tochter V. im katholischen Behindertenheim „Barmherzige Brüder“ / ALGASING bei Dorfen gegen ihre verzweifelte Situation Widerstand zeigt sowie auch klar und deutlich ihren Willen kundtut, dass sie nach Hause möchte, deutet man dies dort (!) als sogenannte „Trotzreaktion“ wie bei einem 4 – 5-Jährigen Kind (!), und gibt meiner erwachsenen Tochter von Beginn an als therapeutisches Mittel PSYCHOPHARMAKA !
Wie ich erst – per Zufall (!) – während einer „Anhörung“ am 25. 10. 2013 im Amtsgericht Erding vom amtlich – für meine Tochter – bestellten „Berufsbetreuer“, Herrn Andreas Meier / Erding, geschockt erfahren habe, wurde meine Tochter V. sogar während der gesamten Schwangerschaft im Behindertenheim Barmherzige Brüder / Algasing (bei Dorfen) zur „Ruhigstellung“ mit PSYCHOPHARMAKA „behandelt“ .
Mit anwesend bei der Anhörung waren der ehemalige Richter Wolfgang Grimm / AG Erding sowie der vom AG Erding bestellte „Verfahrenspfleger“ meiner Tochter V. , Herr RA Jörg Kaiser – ebenfalls aus Erding.
Verfahrenspfleger RA Jörg Kaiser äusserte sich damals ebenfalls schockiert über die Psychopharmaka-Aussage des Berufsbetreuers, Herrn Andreas Meier / Erding, mit folgenden Worten: (…) „dann war die Schwangerschaft für V. im Behindertenheim „BARMHERZIGE BRÜDER / Algasing b. Dorfen“ doch belastender als er gedacht habe (…)“
Anmerkung : Und nicht nur für meine schwangere Tochter V. waren die „NERVENGIFTE und DROGEN“ ( = PSYCHOPHARMAKA ! ) zur „Ruhigstellung“ schädlichst, sondern diese gelangten auch über die Plazenta in den Kreislauf des noch ungeborenen Sohnes. Und diese verursachten – mit grösster Wahrscheinlichkeit – parallel zu den dramatischen „Stresssituationen im Behindertenheim“ sowie der willkürlichen Trennung von V. von ihrer Familie – die mir jetzt erst durch Bekanntgabe erklärbaren Symptome , wie z.B. Frühgeburt / NOT-Kaiserschnitt, Entwicklungsstörungen (Sprache & Motorik), Epilepsie-Sensibilität , etc. eines ansonsten gesunden Kindes ! Laut einem im Jahre 2013 auf Antrag des Richter Grimm / AG ERDING erstellten Gutachtens durch Herrn Prof. Dr. NEDOPIL, hat meine Tochter V. keinerlei psychiatrische Erkrankungen ! Deshalb: PSYCHOPHARMAKA willkürlich sogar bei einer Schwangerschaft zu verabreichen ist gleich zu setzen mit einer MENSCHENRECHTSVERLETZUNG an meiner Tochter V. sowie auch an ihrem – damals noch ungeborenen – Sohn M.
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HIER WAR VOR KURZEM NOCH EIN VIDEO – FILM ZENSUR des VIDEO – FILM „HERBSTFEST / Behindertenheim BARMHERZIGE BRÜDER in ALGASING bei Dorfen (2012)“ durch den vom Amtsgericht Erding bestellten (!) GESETZLICHEN BETREUER , Herrn Andreas Meier / Erding, denn bei dieser Filmdokumentation kann man das GLÜCK über die Wiedersehens-Freude von V. und Jörg einfach nicht verleugnen sowie auch die aussergewöhnliche LIEBE zwischen diesen Beiden !
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Nähere Informationen, die zur EGMR-Beschwerde führten:
Erstes Wiedersehen zwischen V. und JÖRG am 02. September 2012 – nach zwei Jahren willkürlicher Trennung – bei einer öffentlichen Veranstaltung in Algasing ! DER BESUCH DER ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNG von Jörg Evers erfolgte nach vorheriger (!) RÜCKSPRACHE DURCH SEINEN damaligen ANWALT , HERRN PROF. DR. ZIEGERT / Kanzlei Bossi & Ziegert , der keinerlei Strafbarkeit eines Besuches seiner Verlobten VICTORIA inmitten einer öffentlichen Veranstaltung sah, da JÖRG EVERS ein freier Mann sei – ohne Einschränkung seines Aufenthaltortes! Und wie sehr strahlte da – unter Zeugen (!) – meine Tochter V. vor Glück & Freude an diesem Tag, doch gleich zwei Tage später folgte für JÖRG & mich als leibliche Mutter durch den „Gesetzlichen Betreuer“, Herrn Andreas Meier / Erding, ein erneutes absolutes Besuchs- & Kontaktverbot für uns, für meine Tochter V. – auf unbestimmte Zeit bzw. auf LEBENSZEIT ! Die dramatische Ursache war , dass meine Tochter wieder zu sehr ihren freien ( ! ) & natürlichen Willen äusserte, „rebellierte“ , weil sie nach wie vor nach Hause möchte (…) und medikamentös mit Psychopharmaka wieder ruhig gestellt werden „musste“ – und um (…) “ die starke Bindung von meiner Tochter V. zu ihrer Familie mit einem willkürlichen absoluten Besuchs – & Kontaktverbot endgültig zu trennen (…) – wie sich der von amtswegen bestellte „Berufsbetreuer“ , Herr Andreas Meier / Erding, dazu mit seiner Begründung äusserte !
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WIE die Geschichte damals & ALLES (weitere) begann –
aus einem anderen Blickwinkel als (Gross-) Mutter betrachtet :
* ( neue ) Ärzte unseres Vertrauens zeigten uns an, weil ihnen die Liebe meiner Tochter V. zu einem „Mann ohne Handicap“ bei Bekanntgabe der Schwangerschaft , „Rätsel“ aufgab . . .
Der 25.08.2010 bleibt mir in Erinnerung, als der Tag, der das Leben unserer Familie total veränderte. Vor über 8 Jahren wurde bei meiner jetzt 35-jährigen Tochter V. eine Schwangerschaft festgestellt, die umfangreiche ärztliche Diagnostiken nötig machte. Neue / unbekannte Ärzte, die V. und ich auf „Empfehlung“ erstmals aufsuchten, wie z.B. Dr. Max Bornschlegl / Erding (Neurologe), erstatteten – ohne unser Wissen und ohne uns zu informieren – beim Amtsgericht Erding eine Anzeige, da sie wohl annahmen, dass – ohne, dass sie den zukünftigen Kindsvater / Verlobten meiner Tochter überhaupt kannten, ER einen (verdachtsweisen) sexuellen Missbrauch bei einer (verdachtsweisen) widerstandsunfähigen Person vollzogen habe. Abgesprochen hatte sich dabei Herr Dr. Max Bornschlegl auch noch mit weiteren behandelnden Ärzten , wie z.B. Herrn Dr. Emil Rudolf / Dorfen sowie auch mit Frau OÄ Dr. Franziska Gaese / Haar, die ich nur telefonisch, auf Empfehlung von Herrn Dr. Max Bornschlegl, um einen ärztlichen Rat wegen der Schwangerschaft meiner Tochter gebeten hatte. Diese Ärztin, Frau Dr. OÄ Franziska Gaese / KLINIK HAAR ( Psychiatrie) / ISAR – AMPER – KLINIK / München – Ost , hatte uns persönlich nie kennengelernt und gab trotzdem selbst eine folgenschwere Anzeige beim AMTSGERICHT ERDING , auf !!!
Am Montag, dem 20.09.10 / 14.00 Uhr wurde meine Tochter V. und ich von RICHTER GRIMM / Amtsgericht Erding, unerwarteterweise und ohne Gründe zu kennen, vorgeladen. V.´s Verlobter JÖRG. begleitete uns. Keiner von uns war sich irgendeiner Schuld bewusst. JÖRG wollte und will nach wie vor V. heiraten und für das gemeinsame Kind sorgen. Ich möchte – nach wie vor – meine Tochter V. ebenfalls bei der Erziehung & Pflege ihres kleinen Sohnes liebevoll unterstützen.
* „Halten Sie Ihr Maul“, schreit Amtsrichter Grimm mich – in Anwesenheit meiner Tochter V. – beim AG Erding / im Amtszimmer am 20.09.2010 an . . .
Was dann passierte, traf mich wie ein Blitz! Kaum waren meine Tochter V. und ich im Amtszimmer zum Verhör bei Richter GRIMM eingetreten, schlug er mit voller Wucht mit beiden Fäusten auf seinen Tisch und schrie mich an: „WAS FÜR EINE SCHWEINEREI !“ Daraufhin fragte ich nach dem Grund seiner Aufregung. Als Antwort blaffte er recht unrichterlich zurück: „HALTEN SIE IHR MAUL !“
Diesen Ausspruch wiederholte er noch des öfteren während des mehr als drei Stunden dauernden Verhörs, bei dem meine im 4. Monat schwangere Tochter auch die ganze Zeit anwesend sein musste! Da die Tür anfangs nicht geschlossen war, konnte JÖRG EVERS die hässlichen Szenen zeitweise auch als Zeuge mit verfolgen.
Es fällt Richtern oft schwer, „MENSCHEN mit einem HANDICAP zu glauben bzw. diese MENSCHEN (!) als vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft zu betrachten – mit allen RECHTEN , wie. z.B. auch das RECHT auf freie Partnerwahl & LIEBE !!!

Meine Tochter V. ist selbsbewusst und widerstandsfähig. ZENSUR des Foto durch den vom Amtsgericht Erding bestellten GESETZLICHEN BETREUER !
Eine derartige Geisteshaltung entsetzt mich. Sie scheint aber bei deutschen Gerichten durchaus verbreitet zu sein, glaubt man Professor Joachim Walter von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg.in seinem Beitrag „Selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht“ auf dem Forum „Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt er:
(…) „Es fällt Richtern schwer, geistig behinderten Menschen mehr zu glauben als zum Beispiel gut situierten Mitbürgern. Obendrein können sich viele nicht vorstellen, dass so genannte „gesunde“ Männer sich mit diesen „Krüppeln“ einlassen. Sie glauben, wer das tut, muss selbst psychisch krank sein.“ (…)
In der Folge entzog mir Amtsrichter Grimm die Betreuung meiner Tochter V. mit sofortiger Wirkung. Im Anschuss an das Verhör am 20.09.10 wurde meine im 4. Monat schwangere Tochter V. hinterlistig „abgeführt“ und in eine ihr völlig unbekannte Umgebung zwangsmässig und als UNSCHULDIGE Person eingeliefert. Die Einweisung nach Algasing sollte – laut Richter GRIMM – als „Schutz“ von V. vor Ihrem Verlobten JÖRG EVERS dienen, den er wegen seines Verdachtes infolge anklagte, einen „Sexuellen Missbrauch mit ihr als verdachtsweiser „widerstandsunfähiger Person“ , getätigt zu haben.
INFO: bis heute wurde aber eine sogenannte „WIDERSTANDSUNFÄHIGKEIT“ von meiner Tochter V. nur verdachtsweise angenommen – ganz im Gegenteil ist aber sicher :
seit Jahren konnte meine Tochter V. ihre WIDERSTANDSFÄHIGKEIT beweisen !!!
Zur Bestätigung seiner willkürlichen Amtshandlung beauftragte damals Richter Grimm eine für ihn langjährig-tätige (!) Fachärztin für Psychiatrie, Frau ESTHER BICKMANN / Haag, die sich auch noch schriftlich rühmte, ca. 200 Gutachten / Jahr immer zur vollsten Zufriedenheit für Richter Grimm getätigt zu haben . . . Und wie erwartet, bestätigte das gewünschte Gutachten von Frau Bickmann ( im Sinne von Richter Grimm ?! ) , “ dass meine Tochter V. „traumatisiert“ in Folge eines „Sexuellen Missbrauchs“ sei. “ Dabei ignorierte Gutachterin Bickmann aber in ihrer kurzen Erst-Stellungnahme bzw. ihrem 20-Minuten-„Gutachten“ vollkommen, dass meine Tochter V. von einer Sekunde zur anderen als im Ende 4. Monats Schwangere aus ihrem gewohnten familiären Umfeld gegen ihren Willen heimtückisch herausgerissen wurde und deutete zusätzlich die deutliche Rebellion von V. gegen den Heimaufenthalt bei den BARMHERZIGEN BRÜDERN / Algasing b. Dorfen , als ebenfalls eindeutiges (?) Anzeichen eines Traumas – angeblich laut Gutachterin Bickmann – ausgelöst durch einen „absolut sicher festgestellten“ sexuellen Missbrauch . . . Nach wie vor möchte meine Tochter V. aber wieder NACHHAUSE ! ! !
Aber auch ich als Mutter von V. wurde durch RICHTER GRIMM mit einem grandiosen Schachzug „schachmatt“ gesetzt, indem er mich ganz einfach verdachtsweise wegen „Mittäterschaft / Mitwisserschaft“ bzw., dass ich meine „Aufsichtspflicht“ bei meiner damals 23 J. alten Tochter verletzt habe, mitangeklagt . . .
Vorausgegangen war, dass er mich dazu verleiten wollte, den Verlobten meiner Tochter als Missbrauchstäter zu benennen. Hierfür gab Richter Grimm mir einige Tage Zeit zur „Besinnung“ und versprach mir dafür eine grosszüge kooperative Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten, die ich entsetzt – als rechtswidrige NÖTIGUNG und Ausnützung einer Situation – niemals angenommen habe…
Das heisst : Durch den reinen – und bis heute nie bewiesenen – Verdacht, konnte das Amtsgericht Erding bzw. auch das Jugendamt Erding, sich willkürlich somit alle RECHTE zum „Wohl“ (?) von V. & ihrem kleinen Sohn M. herausnehmen – allein mit der verdachtsweisen Begründung, ich hätte doch Kenntnis an dem vermeintlichen sexuellen Missbrauch von JÖRG EVERS an meiner Tochter haben müssen. Wegen meines von Anfang an strikten Widerspruches dieser unglaublichen Vermutungen und Verleumdungen, wurde ich infolge auch noch als „UNEINSICHTIG“ bezeichnet . . . und was noch schlimmer ist : ich wurde von Beginn an als nicht akzeptabel für eine weitere Betreuerfunktion für meine Tochter V. sowie für ihren Sohn M. bezeichnet . . .
Auch, wenn mittlerweile seit 2012 die Anklage gegen mich als Mutter beim LG Traunstein – endgültig – wegen einer bis heute nur verdachtsweisen sogenannten Aufsichtspflichtverletzung meiner schon damals volljährigen Tochter V. eingestellt worden ist . . . muss ich dennoch weiterhin als absolut UNSCHULDIGE für meine verlorene Ehre kämpfen , da ich mich auch weiterhin als leidenschaftliche MUTTER mit ganzem Herzen für das RECHT auf FREIHEIT und auch das RECHT auf freie Partnerwahl , meiner Tochter V. (35 J.) einsetze – im Sinne der UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION , die eigentlich auch hier in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit hat.
Zwei strafrechtliche Anklage-Verfahren gegen Jörg Evers, jeweils wegen der LIEBE zu meiner Tochter V. , ersteres im Jahre 2009 bei der Staatsanwaltschaft München II sowie eines am Landgericht Traunstein – wurden inzwischen ebenfalls endgültig eingestellt, dennoch geben das Amtsgericht sowie auch das Jugendamt / Erding meine Tochter V. ( 35 J. ) und ihren mittlerweile 11 Jahre alten Sohn M. , nicht frei, der von „amtswegen“ ebenfalls aus willkürlichen Gründen seit Geburt an, bei einer anonymen Pflegefamilie „irgendwo in Oberbayern“ leben muss . . .
* Meine Tochter V. kann ihren Willen klar und deutlich äußern , doch aufgrund von „widersprüchlichen“ Gutachten (!) in Bezug auf die „sexuelle“ Widerstandsfähigkeit meiner Tochter V. , sollte im Auftrag von Richter Grimm / AG Erding, Herr Prof. Dr. Nedopil / München, ein Gutachten „unter fairen Bedingungen“ diese Fähigkeit klarstellen – wie dies ebenfalls schon unter der Staatsanwaltschaft II München, bewiesen wurde :
Staatsanwalt und Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft II des Landgerichts München , Herr Konrad Veitenhansl, begründete das in seiner Einstellungsverfügung vom Dezember 2009 mit folgenden Begründungen :
( . . . ) > Dem Beschuldigten J. E. war zur Last gelegt worden, mit der Zeugin V. (…), die zu 100 % schwerbehindert ist, gegen deren Willen sexuelle Handlungen, insbesondere den Beischlaf durchgeführt zu haben.
„Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen hat sich jedoch herausgestellt, dass die Zeugin mit dem Beschuldigten einvernehmlich Geschlechtsverkehr durchgeführt hat und mit diesem eine Beziehung führen, demnächst wahrscheinlich sogar die Ehe schließen will. Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass die Zeugin V. trotz ihrer Behinderung durchaus in der Lage ist, einen etwaig irgendwelchen (sexuellen) Handlungen entgegenstehenden Willen klar und deutlich zu äußern. Daher kann bei der Zeugin nicht davon ausgegangen werden, dass sie eine widerstandsunfähige Person im Sinn der Vorschrift des § 179 StGB ist. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer sexuellen Nötigung oder gar Vergewaltigung im Sinn des § 177 StGB sind nicht vorhanden.“ < ( . . . )
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* Amtsrichter GRIMM / AG ERDING droht mit Zwangsabtreibung!
Amtsrichter Grimm, dem ich diesen Bescheid am 20.09.2010 vorlegte, beeindruckte das nicht. Der Staatsanwalt vom Landgericht in München habe „schlampig“ gearbeitet, behauptete er kurzerhand. Damit nicht genug, drohte er, ER könne auch JEDERZEIT eine „ZWANGSABTREIBUNG“ vornehmen lassen. Daraufhin erwiderte ich verzweifelt als (Gross-) Mutter: „DAS UNGEBORENE KIND MUSS AM LEBEN BLEIBEN !!“
Glücklicherweise konnte ich mich wenigstens damit durchsetzen. Auch wenn der inzwischen elfjährige Sohn M. (geb. 02.03.2011) weder mit seiner leiblichen Mutter V. noch mit seinem leiblichen Vater Jörg (bisher) zusammen leben darf. Er ist auf Anordnung von Amtsrichter GRIMM bei einer gegenüber seiner leiblichen Familie anonymen Pflegefamilie untergebracht.Doch das Schicksal des kleinen MAX ist ein weiteres unmenschliches Kapitel, das vor Verstößen gegen Menschenrechte sowie gegen die BEHINDERTENRECHTSKONVENTION nur so strotzt.
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DER JUSTIZSKANDAL IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES & WILLKÜR & MACHT & AMTSMISSBRAUCH & AMTSRICHTER WOLFGANG GRIMM AMTSGERICHT ERDING & GEISTIGE BEHINDERUNG & FACHÄRZTIN FÜR PSYCHIATRIE ESTER BICKMANN & JUGENDAMT ERDING & FAMILIENGERICHT ERDING & DR. MAX BORNSCHLEGL ERDING & DR. FRANZISKA GAESE & EINE LIEBE DIE NICHT SEIN DARF & JUSTIZ-SKANDAL & AUSSERGEWÖHNLICHE LIEBE & DAS MENSCHENRECHT AUF SEXUALITÄT & IN DEN FÄNGEN DER JUSTIZ & DISKRIMINIERUNG & VERLEUMDUNG & ÜBLE NACHREDE & SELBSTHERRLICHE RICHTER & STAATSANWÄLTE & BEHINDERTENHEIM BARMHERZIGE BRÜDER ALGASING / DORFEN & EUTHANASIE & MENSCHENRECHTE & UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION & GESETZLICHER BETREUER ANDREAS MEIER ERDING & BEHINDERTEN-GLEICHBERECHTIGUNG & ERZDIÖZESE MÜNCHEN UND FREISING & ERZBISCHOF MARX & BAYERN & MUTTERLIEBE & CARITAS & DONUM VITAE & PSYCHIATER & PSYCHOLOGEN & GUTACHTER & ANWALT & STAATSANWALT & URTEIL & SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN & ZWANGSABTREIBUNG & ZWANGSSPIRALE & ZWANGSPSYCHOPHARMAKA & DR. MAX BORNSCHLEGL & DR. FRANZISKA GAESE & STAATSANWALTSCHAFT I I MÜNCHEN KONRAD VEITENHANSL & LANDGERICHT TRAUNSTEIN & OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN & LANDESGERICHT LANDSHUT & PFLEGEFAMILIE PFLEGEKIND DORFEN & DR: OLIVER BLUM KARLSRUHE & WELTKINDERTAG & KINDERRAUB & LEBENSBORN & KINDERTRAUMA & GESCHICHTE DER GEISTIGEN BEHINDERUNG & FACHARZT FÜR PSCHIATRIE PROF. DR. NORBERT NEDOPIL & FACHARZT GUTACHTER DR. KLAUS KINDLER & FACHARZT GUTACHTER DR. ADAM ALFRED MÜNCHEN & RECHTSANWALT DR. THOMAS FRITZ MÜNCHEN & RECHTSANWALT GUTACHTER PROF. DR. HELMUT ZIEGERT & RECHTSANWALT MAXIMILIAN PAULS MÜNCHEN & RECHTSANWALT MARKUS SCHWARZ MÜNCHEN & WELTKINDERTAG & KINDERRECHTE & FRIEDEN & LIEBE & GLÜCK & GEBURT & FAMILIE & FREIHEIT & JUSTIZ – SKANDAL & IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES & OBERBAYERN & ERDINGER WEISSBIER
Es ist unglaublich was Menschen / Amtspersonen sich anmaßen – selbst wenn ich den „guten Glauben“ durchaus unterstelle.
Was fehlt ist die Bescheidenheit, sich in andere Hineindenken zu können, als wichtigstes Kriterium um solche Dinge entscheiden zu können.
Ein Armutszeugnis dahingehend:
Was ich mir nicht vorstellen kann – kann auch nicht sein!
PS Gibt es nicht auch einen entsprechend bedeutenden amerikanischen Film – mit umgekehrter Konstellation – über den wir alle diskutierten und der Maßstab war, behinderten Menschen das Tabuthema „trotzdem liebenswert zu sein“
zuzugestehen.
Ich finde es unglaublich und brutal was mit ihrer tochter geschieht
und drücke mein tiefstes bedauern und mitgefühl aus, ich habe
auch behinderungen körperlicher art, aber das einem mensch
so das menschenrecht genommen wird, das ist anmaßend und
schrecklich. man sollte es bei stern tv bringen oder einfach öffentlich
machen.
ich wünsche ihnen, ihrer tochter und ihrem mann und baby alles
erdenklich gute und dass es sich doch noch zum guten wenden
mag, ich bete für sie alle. liebs grüßle
annette
Die sind auch mi t Rechtsanwältne versorgt.
http://www.muenchen.vaeteraufbruch.de/
In welcher Zeit leben wir denn???? Unsere Tochter ist auch geistig behindert und ich verstehe diesen *Richter* nicht. Das ist doch Verwandtenklüngel.
Und die Mutter mit *halts Maul* anschreien, der Tochter mit *Zwangsabtreibung*drohen. Gegen den Willen eine Spirale einsetzen!!!!!!
Na, dann sind die Brüder des katholischen Ordens wenigstens auf der sicheren Seite…….Ich bin übrigens Buddhist ….Namste
Ich bin einfach nur entsetzt über eine solche Willkür!
Mir fehlen die Worte.
Ich werde auf jeden Falldiese Seiten weiter verbreiten,damit sie eine Öffentlichkeit bekommen.
Ich wünsche ihnen Kraft und Mut und hoffe,dass es doch noch echte Barmherzigkei gibt und diesem Treiben der Behördenwillkür endlich ein Ende bereitet wird!
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Schimmelmann
Es ist eine bösartige Sauerei, dass Menschen sich das Recht herausnehmen, über andere einfach zu bestimmen.
Also ich bin sehr entrüstet und entsetzt von diesem Bericht und das in Deutschland.Das ist wie aus dem Mittelalter und wir leben aber im Jahre 2012 ob es das Verhalten des Arztes oder des Richters war,dazu fallen mir nur Worte ein die ich hier lieber nicht schreiben sollte.Ich hoffe und bete für ihre Tochter und ihrem Enkelkind und dem zukünftigen Ehemann ihrer Tochter,dass sie dort bald raus kommt um ihr Leben so leben zu können,wie es ihr zusteht.Die Liebe fragt nicht danach,welcher Mensch es ist,ich meine ob behindert oder nicht und warum darf man sich nicht in einen Menschen verlieben der behindert ist,egal in welche richtung.Das verstösst gegen unsere Menschenrechte was mit ihrer Tochter usw gemacht wird und wie steht es im Grundgesetz “ die Würde des Menschen ist unantastbar “ aber das ist hier wohl vergessen worden.
Der Amtsrichter Grimm scheint wohl noch ein Überbleibsel (zumindest geistig) des Volksgerichtshofs zu sein. Würde mich nicht wundern, wenn demnächst auch wieder Zwangssterilisation eingeführt werden würde.
Oh mein Gott, wie schrecklich! Was anderes fällt mir dazu nicht ein. Ich bin sprachlos. Immer, wenn man das Amt mal wirklich braucht, um ein Kindesleben zu retten, sind sie nicht da, aber im Leben zerstören sind sie unbarmherzig! Kann man denn wirklich gar nichts machen? Vielleicht mit einem guten Anwalt, z. B. aus einem anderen Bundesland???
Ich hoffe sehr, dass es Hilfe für diese Familie gibt!
Liebe Patricia,
seit Du uns neulich Abend Eure traurige Geschichte erzählt hast, kreisen meine Gedanken um eine Antwort, wie man 2 Müttern Ihre Kinder wieder geben könnte und zwei Kindern ihre Mütter ..?!
Ich bin immer noch blockiert, weil mich die Art und Weise, mit der man mit Euch umgeht, umgegangen ist, total schockiert. Behindert oder nicht, hier geht`s um Menschen, oder nicht? Sollte man sich bei den Entscheidungsträgern nicht auch Gedanken bezüglich „geistiger Verwirrung“ machen?
Ich wünsche Euch Kraft Kraft Kraft! Und wenn ich was tun kann, dann sag bitte Bescheid! Sollte mir was einfallen, melde ich mich!
Alles erdenklich Gute für Euch vier!
Danny
Wir werden uns dem Fall annehmen. Außerdem werden wir uns mit unseren Anwälten in Verbindung setzen. Desweiteren werden wir diesen Fall mit in einer der Arbeitsgruppen der Bundesregierung nehmen um dort die Aufmerksamkeit der Juristen herzustellen, wie heute Richter noch am Gericht verfahren.
Das wäre eine sehr gute Tat..bitte macht das für diese Familie und wer weiss wem ihr in Zukunft noch helt damit.
Lg Roswitha
Der Artikel im Münchner Merkur von heute über V.s Schicksal hat mich durch seine Sorgfalt sehr beeindruckt, bei dessen Lektüre ich das erste Mal von Ihrer Geschichte hörte.
Als lebensberatender Sozialpädagoge, der nach 30-jähriger Mitarbeit im Fachdienst eines SOS-Kinderdorfes (auch Ehrfahrungen mit teilw. ähnlichen Geschichten) ehrenamtlich Betreuungen übernimmt, muss ich mich immer darüber wundern, wie direktiv und bevormundend die Arbeit der Behörden und vieler meiner Fachkollegen immer noch verstanden wird. Als ich mich in einem Spätstudium mit der Phänomenologie der Sozialarbeit beschäftigte, bestätigte sich meine schon intuitiv entstandene und durch meine Erfahrung bestärkte Annahme, dass die Sozialarbeit absolut nur dem Ziel dienen darf, die Hilfsbedürftigen zu einem möchlichst selbstbestimmten Dasein zu führen, bzw. sie dabei zu begleiten und zu unterstützen, und nicht in der Weise gesellschaftsfähig zu machen, dass sie den Vorstellungen der Gesellschaft gemäß „abgerichtet“ oder fremdaufbewahrt werden, damit sie „a Ruh geben“ und der Gemeinschaft ja nicht auf der Tasche liegen. Letzteres ist aber gerade in diesem Fall auch noch zusätzlich zur Freiheitsberaubung und Bevormundung das Ergebnis der falschen Zielsetzung.
Ich bewundere die Hartnäckigkeit, mit der Sie den in einer unwürdigen und verbohrten Weise dem falschen Ziel, statt dem Leben, dienenden Menschen und Apparaten Widerstand leisten.
Mit herzlichem Mitdenken und Sie alle „im Licht haltend“, wie wir bei den Quäkern (Religiöse Gesellschaft der Freunde) zu sagen pflegen, wenn jemand unseres Mitdenkens bedarf.
Maurice de Coulon
Liebe Frau Blum! Ich habe heute den Artikel über Ihr Schicksal in der Zeitung gelesen.Ich bin selbst Mutter,kann mich sehr gut in Ihre Lage versetzen.Das sind unsere Gesetze, Deutschland kann ich da nur sagen! Die Richter wissen nicht im geringsten was Sie einer Mutter damit antun!
Ich wünsche Ihnen im Kampf um Ihre Tochter und Ihren Enkel,alles alles liebe.
Liebe Grüsse Marlene
Sehr geehrte Frau Blum, mich würde interessieren, ob Ihre Tochter bereits vor ihrer Einweisung nach Algasing jemals mit Psychopharmaka behandelt wurde? Wenn „nein“, dann ist die Sachlage eindeutig! Hier wird von Amtswegen ein Mensch durch Drogen und Medikamente gefügig gemacht, seiner Willenskraft und seiner Freiheit beraubt. So behandelt man „unwertes Leben“. Ich bin entsetzt und schockiert. Ich hoffe, dass den bestimmenden Personen ihre Genugtuung entzogen wird und dass sie sich für ihr Handeln verantworten müssen. Ganz besonders aber hoffe ich, dass Sie als Familie glücklich zusammenfinden dürfen.
LIEBER ROBERT KÖHLER ,
meine Tochter wurde vor ihrer willkürlichen Einweisung nach Algasing niemals mit Psychopharmaka behandelt, da sie bis zu diesem Zeitpunkt eine junge glückliche & gesunde Frau – in FREIHEIT – war !
Hallo, es gibt doch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! wenn ein Möder Gäfgen (Frankfurt) dort Gehör findet, dann sollte auch dieser Fall nicht hofnungslos sein.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So zumindest stehts im Grundgesetz und dazu gehört nun auch die sexuelle Selbstbestimmung. Empörend wie sich Richter einfach über ein Gesetz stellen. Ich wünsche Ihnen und ihrer Familie alle Kraft und Energie der Welt um diesen Alptraum zu beenden um danach ein Leben mit Liebe und Freiheit zu führen.
Hallo Frau Blum,
wenn Sie Ihrer Tochter etwas Gutes tun wollen, dann nehmen Sie diese zu sich und das Kind und geben Sie die Gemeinschaft mit Ihrem Exfreund auf ! Schützen sie Ihre Tochter vor ihm.
Das Jugendamt will doch nur das beste für Ihre Kinder !
HALLO, „ELVIRA“ !
Herzlichen Dank, dass auch Sie sich Gedanken über eine Lösung unserer Geschichte gemacht haben . . . die zwar ganz einfach ideal auf den ersten Blick aussieht, doch aufgrund der Komplexität der facettenreichen Zusammenhänge gibt es für die Realisierung nur eine optimale Lösung: DIE URFORM der (Herkunfts-) GROSS-FAMILIE ! Das heisst : Mutter V. und Vater JÖRG mit dem gemeinsamen Sohn M. – u n d Grossmutter PATRICIA . . . denn, was soll ich meinem Enkel M. einmal später als Begründung sagem, weshalb er nicht auch gemeinsam mit seinem leiblichen Vater, der ihn & seine Mutter innigst liebt, aufwachsen durfte ?
Das Jugendamt will vielleicht das Beste. Leider ist es nicht immer das Beste. Wenn Horst Seehofer (Famileinvater und CSU-Oberer) mit einer sehr jungen Frau ein Kind hat, berührt dies die bayrische Moral nicht. Wenn ein Mann mit einer Jüngern, die behindert ist, ein Kind hat, kann da ja was nicht stimmen. Mir ist die Lust auf das nächste Erdinger Weissbier erstmal verganen.
Für Betroffene und Angehörige Rechtliche Betreuung Psychiatrie
Zwang Psychiatrie
Leise „Fusion“ zwischen Psychiatrie und Betreuungsrecht wurde „positiv“voran getrieben um die Selbstbestimmung und Menschenrechte, rechtlich betreuter Menschen, aushebeln zu können!
Der Mensch „darf“ (soll) ein rechtloser Mensch durch das Vormundschaftsgericht die Anordnung von Zwangs- rechtliche Betreuung werden.weiterlesen bitte im Link …http://humanistin.de/Publication/betreuungsrecht-%20psychiatrie.doc
Demo http://www.zwangspsychiatrie.de/2012/10/demo-vormundschaftsgerichtstag/
http://www.zwangspsychiatrie.de/2012/10/aufgedeckt-leutheusser-schnarrenberger-ein-tarnkappenbomber-zwangsbehandlun/
In Solidarität Kathrin Schmidt
Wieder einmal setzt sich die Justiz, ich will nicht sagen die deutsche, sondern die bayerische, gegen das oberste Menschenrechtsgebot „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ hinweg. Zudem ist mehr als bedenklich, wenn ein Richter der Staatsanwaltschaft, die in ihrer Einstellungsverfügung eindeutig feststellte, dass V. durchaus in der Lage sei, sich gegen sexuelle Handlungen zu äußern, „Schlampigkeit“ vorwirft. Ebenfalls ignoriert er, dass zwei strafrechtliche Verfahren gegen den Vater endgültig eingestellt wurden. Den Höhepunkt der Borniertheit dieses Richters liefert er jedoch damit, dass er R. anbrüllt, sie soll das Maul halten und der Schweinerei bezichtigt, mit Zwangsabtreibung droht!?! Ein Richter, der sich nicht im Griff hat, hat auf einem Richterstuhl nichts verloren!!!
Ein weiterer Punkt ist die von Amts wegen bestellte Betreuung. Auch hier werden von den Jugendämtern oft unglaubliche Fehler begangen. Wie kann man ein kleines Kind einer Familie zusprechen, die nicht einmal ein eigenes Bett für dieses Kind zur Verfügung hat? Ein Bettenlager kann ja in einer Jugendherberge für kurze Zeit recht lustig sein, doch ständig???
Wie kann ein Jugendamt überhaupt beurteilen, was für das Kind das richtige ist?
Warum wird an den meines Erachtens glaubhaft wirkenden Beteuerungen des Vaters, der Oma usw., das Kind in einer funktionierenden Familie aufwachsen zu lassen, gezweifelt?
Und dann die unglaubliche Arroganz des von Amts wegen bestellten Betreuers. Dieser Mensch begreift gar nicht, was es für die Betroffenen heißt, ein absolutes Kontaktverbot auszusprechen. Das ist wie ein Kind verlieren. Und ein Kind zu verlieren ist für eine Mutter das schlimmste was es geben kann, das kann ein „männlicher“ Betreuer nie nachvollziehen…
Wie man mit dieser Familie umgeht, wie man die junge Frau mit Pharmaka ruhig stellt, das gibt es leider nicht nur in der Psychiatrie sondern auch sehr oft in Altersheimen hier im „demokratischen“ Deutschland und erinnert fatal an die Machenschafte im dritten Reich sowie in der ehemaligen DDR, dort wurden die Menschenrechte auch mit Füßen getreten…
Ich hoffe nur, dass sich der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur für Serien- und Kindesmörder einsetzt, sondern diesen Fall ebenfalls gebührend behandelt.
Zur Sache selbst:
Warum soll ein geistig behinderter erwachsener Mensch nicht auch das Recht auf ein sexuell erfülltes Leben, auf körperliche Liebe, haben? Haben wir das Recht, uns als Moralaposteln aufzuführen. Ich kann diese Heuchelei nicht mehr ertragen, denn die, die die größte Moral predigen sind zumeist die, die diese Moral vergessen, wenn sie in den eigenen vier Wänden von nöten wäre (siehe nur die in den letzten Jahren bekannt gewordenen sexuellen Übergriffe von christlichen Ordensträgern an Abhängigen). Zudem ist es doch erstaunlich, dass der große Altersunterschied zwischen den beiden Liebenden an den Pranger gestellt wird. Wie viele senile superreiche Prominente heiraten eine junge Tussi, die es letztendlich nur auf das Geld des Alten abgesehen hat? Von der Medienlandschaft werden solche Verbindungen dann auch noch als „Traumpaare“ hochstillisiert. Ich erwähne das nur, weil ich meine, gleiches Recht für alle!!!
Der gebeutelten Familie wünsche ich, dass dieses Forum dazu beiträgt, die Angelegenheit in ihrem Sinne zu lösen.
Eine Vorabinfo über die Fernsehsendung am 14.11.2012 in Berlin/Brandenburg zum Fall “ FREIHEIT für V. und ihren kleinen Sohn M. “
http://www.youtube.com/watch?v=NyyifK6l77k
LG Peter
Habe den Beitrag in ML gesehen und war geschockt. Habe auch einen geistig behinderten Sohn und mir blutet das Herz bei dem Gedanken, was Victoria durchmachen muß. Wenn ich etwas für Euch tun kann, bitte melden.
Gerade in katholischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wurde immer wieder sexueller Missbrauch von Kindern nachgewiesen. Wenn nun Victoria gerade in einer solche Einrichtung untergebracht wird und ihr dann auch noch vorsichtshalber eine Spirale eingesetzt wird, wo sie doch keinen Kontakt zu anderen als zu den Barmherzigen Brüdern haben darf, wird man schon nachdenklich.
Eine Frage, die ich mir in solchen Situationen stelle ist die: Wer verdient eigentlich an Victoria:
Die Gutachter, der Betreuer, die Barherzigen Brüder (auch die lassen sich gut bezahlen und arbeiten nicht etwa ehrenamtlich) und natürlich die Ärzte. Alle haben aber eines gemeinsam, sie hassen die Öffentlichkeit und haben Angst vor ihr. Mit dieser Angst werden sie jetzt lernen müssen umzugehen.
Nun ist doch so: Jugendämter sind nichts anderes als:
Staatlich geprüfte, zugelassene, Straffreie Kinderentführer.
Jede Anzeige wird als unzulässig abgelehnt.
Judenämter dürfen sogar ungestraft Urteile von:
Oberlandes Gericht Naumburg, Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Missachten. wer meint das gibt es doch gar nicht, der irrt sich gewaltig.
Siehe unter:
Väteraufbruch für Kinder e.V. für gemeinsames Sorgerecht und gesicherten Umgang zur Sicherung des Kindeswohls
> Tagebuch Görgülü
Wenn ich sowas lese, wird mir schlecht. Das Justizsystem hat nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun. Es orientiert sich scheinbar immer noch an Werten des 3. Reiches…
Als ich den Namen des Amtsrichters Grimm auf ihrer Web-Site las, lief es mir eiskalt den Rücken hinunter. Ist das Justizministerium informiert?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heidingsfelder
Willkommen in der Realität. Die BRD ist ein totalitärer Unrechtsstaat.
Und genau da müssen wir ansetzen um das zu ändern.
Der Blog ist so ruhig was ist los?
Ich finde das diese Geschichte furchtbar, ich habe selber einen zu neunprozentig behinderten Sohn:Mein Sohn ist mit 22 an Epilepsie er krankt und die Epilepsie wurde seit 2006 bis 2014 sehr schwer .Ist verheiratet noch lebt in Trennung und leider ist auch bald die Scheidung .hat t einen sechsjährigen Sohn. Im November er 2014 ging seine Frau mit dem Kind weg während er in der Behindertenwerkstatt war, als er sechs Monate nicht wusste wo sein Kind waren wieder schwere Sturzanfälle mit erheblichen Verletzungen dadurch und den Kindesentziehung eine leichte geistige Beeinträchtigung . Er sieht einen Sohn einmal im Monat für zwei stunden. Wenn er geschieden ist seine Frau wollte die Scheidung denkt er wieder ans heiraten warum nicht aber ich wünsche das ihre Familie der Vater die Mutter das Kind und die Oma wieder zusammen findet. den Betreuer sofort wechseln sollen. was ist eigentlich mit den Eltern vom Vater?